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   BVerwG, 23.07.1991 - 1 WB 81.90   

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https://dejure.org/1991,14435
BVerwG, 23.07.1991 - 1 WB 81.90 (https://dejure.org/1991,14435)
BVerwG, Entscheidung vom 23.07.1991 - 1 WB 81.90 (https://dejure.org/1991,14435)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juli 1991 - 1 WB 81.90 (https://dejure.org/1991,14435)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung über eine Nichtverwendung als Kommandeur "B" - Erledigung der Hauptsache nach einer Versetzung in den Dienstposten eines Stellvertretenden Kommandeurs Verteidigungskreiskommando(VKK) - Entscheidung über die Kosten nach billigem ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.07.1989 - 1 WB 71.89

    Ablehnung des Antrages auf Wechsel des Dienstbereichs vom Führungsdienst zum

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1991 - 1 WB 81.90
    Auch solches verbietet sich im vorliegenden Verfahrensabschnitt (Beschluß vom 27. Juli 1989 - BVerwG 1 WB 71.89 -).
  • BVerwG, 30.08.1989 - 1 WB 115.87

    Höherwertige Dienstposten - Auswahlverfahren - Beförderung von Bewerbern -

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1991 - 1 WB 81.90
    Der Ausschluß von einer höherwertigen Verwendung innerhalb einer Dienstgradgruppe nur wegen der Überschreitung einer allgemeinen Altersgrenze könnte deshalb rechtlich bedenklich sein (vgl. auch Beschluß vom 30. August 1989 - BVerwG 1 WB 115.87 - <BVerwGE 86, 169>).
  • BVerwG, 31.05.1979 - 1 WB 202.77
    Auszug aus BVerwG, 23.07.1991 - 1 WB 81.90
    Auf Grund der übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Beteiligten hat der Senat nach § 20 Abs. 3 i.V.m. § 21 Abs. 2 Satz 1 WBO nur noch über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden (vgl. Beschluß vom 31. Mai 1979 - BVerwG 1 WB 202.77 - <BVerwGE 63, 234, [236]>).
  • BVerwG, 04.08.1988 - 1 WB 16.87

    Kostenentscheidung nach wirksamer übereinstimmender Erledigungserklärung -

    Auszug aus BVerwG, 23.07.1991 - 1 WB 81.90
    Es ist im Rahmen einer nach Erledigung der Hauptsache zu treffenden Kostenentscheidung nicht Aufgabe des Senats, eine derart schwierige Rechtsfrage zu klären (Beschluß vom 4. August 1988 - BVerwG 1 WB 16.87 -).
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